Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung sehr gefragt

Rechtsschutzversicherungen können mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, bedeutet das, dass im Versicherungsfall die Kosten des Rechtsstreits bis zur vereinbarten Höhe vom Kunden selbst getragen werden.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen wurden mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall abgeschlossen. Diese sind dann günstiger, als der Rechtsschutz ohne SB.

Allerdings fragen immer mehr Kunden nach Versicherungen, die alle Kosten vom ersten Euro an übernimmt.

Daher bieten auch immer mehr Versicherungen die Variante ohne Selbstbeteiligung an.

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