Richtig kündigen

Sie möchten zu einem neuen Rechtsschutzversicherer wechseln und Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung kündigen.

So gehen Sie richtig vor:

1. Bringen Sie den Kündigungstermin Ihres bestehenden Rechtsschutz-Vertrages in Erfahrung. Auf dem Versicherungsschein finden Sie das Datum, zu welchem der Versicherungsschutz endet. Wenn Sie zu diesem Termin nicht kündigen, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate auf dieses Datum. Sie können natürlich auch schon früher kündigen und sollten dies auch tun, wenn Sie die Versicherung wechseln möchten. Aber – beachten Sie Punkt 2 dieser Hinweise!!

2. Bevor Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen, sollten Sie bei dem neuen Rechtsschutzversicherer einen Antrag stellen und abwarten, bis Sie von diesem die Annahmebestätigung erhalten. Erst danach kündigen Sie den bestehenden Vertrag. Natürlich müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten.
Den Versicherungsbeginn des neuen Vertrags legen Sie so, dass Sie ununterbrochenen Versicherungsschutz haben, sonst müssen Sie bei der neuen Rechtsschutzversicherung wieder 3 Monate Wartezeit in Kauf nehmen.

Beispiel:

  • Aktuelles Datum 06.03.2011
  • Vertrag bei Versicherer A endet laut Versicherungsschein am 30.11.2011
  • Sie stellen bei Versicherer B einen Antrag mit Beginn 30.11.2011
  • Sie erhalten von Versicherer B am 20.03.2011 eine Annahmeerklärung (z. B. den Versicherungsschein oder ein Annahmeschreiben)
  • Jetzt können Sie die Rechtsschutzversicherung bei Versicherer A kündigen

3. Das Kündigungsschreiben an Versicherer A kann folgenden Inhalt haben:

Briefkopf mit Ihrer persönlichen Adresse und der Anschrift des Versicherers A. Ort und Datum nicht vergessen.

Betreff: Rechtsschutzversicherung Nr. (laut Versicherungsschein)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich o. g. Rechtsschutzversicherung fristgerecht zum 30.11.2011 (alternative Formulierung: zum nächstmöglichen Termin) kündigen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

4. Senden Sie das Kündigungsschreiben nicht per Einschreiben an den Versicherer. Im Zweifel können Sie damit nichts beweisen – außer dass Sie dem Versicherer ein Schreiben zugesandt haben aber nicht mit welchem Inhalt. Einschreiben sind also teuer und bringen nicht viel.

Sie können das Schreiben auf ganz normalem Postweg absenden oder per Telefax. Wenn Sie ein Telefax versenden, drucken Sie das Sendeprotokoll am besten mit Kopie des Schriftstückes aus.

Mittlerweile werden auch Kündigungen per E-Mail akzeptiert. Wenn möglich versenden Sie hier das Schreiben als geschützes PDF inkl. Ihrer Unterschrift (als Grafik eingefügt).

Geben Sie Ihrem Versicherer ruhig ca. zwei Wochen Zeit, um auf Ihr Kündigungsschreiben zu reagieren. Sollten Sie bis dahin nichts gehört haben, rufen Sie dort einfach an. Rufen Sie in der Verwaltung des Versicherers an und nicht beim Versicherungsvertreter.

Hier Rechtsschutzversicherungen vergleichen