Herr Sven K. hat sich ein neues Auto gekauft. Beim Abschluss seiner Kfz-Versicherung wurde er gefragt, ob er auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für 30,- Euro im Jahr abschließen möchte. Da Herr K. der Ansicht war, er würde sowieso nicht soviel mit seinem Auto fahren, hat er auf den Verkehrsrechtsschutz verzichtet. Die 30,- Euro würde er lieber für ein Essen mit seiner Frau einsetzen.
Drei Wochen später unternahm Herr K. eine seiner wenigen Fahrten mit dem Auto. Auf der Autobahn auf Höhe des Walldorfer Kreuzes passierte es dann. Beim Einfädeln eines LKW auf die Autobahn wurde er von diesem geschnitten. Es kam zum Unfall. Das Auto Totalschaden, Herr K. schwer verletzt mit bleibenden körperlichen Schäden und verminderter Berufsfähigkeit.
Herr K. will auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und zukünftige Einkommenseinbußen klagen. Die Probleme:
- Der LKW-Fahrer war Rumäne
- Der LKW (die Zugmaschine selbst) war auf eine russische Spedition zugelassen
- Der Auflieger war in Litauen zugelassen
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und hochgerechnete Einkommenseinbußen belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro
Herr K. kommt ohne eine spezialisierte Anwaltskanzlei nicht zum Ziel. Die Prozesskosten sind nicht überschaubar. Alleine auf Grund der Schadenersatzsummen werden sich die Kosten deutlich im sechstelligen Euro-Bereich bewegen.
Natürlich möchten alle beteiligten Berater vorab von Herrn K. einen Teil der Kosten erstattet bekommen, denn selbst wenn Herr K. den Prozess gewinnen sollte ist unklar, ob die gegnerische(n) Partei(en) die Kosten überhaupt zahlen kann (können). In diesem Fall würde Herr K. auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Hätte er eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann müsste er nicht das finanzielle Risiko aus eigener Tasche tragen.
Das Beispiel zeigt, dass die Entscheidung für oder gegen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht davon abhängen sollte, ob man viel oder wenig Auto fährt.